Black Friday 2023
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Updates zur Marke Black Friday

Im Folgenden finden Sie Informationen zum aktuellen Stand in der Sache „Black Friday Wortmarke“.
Sollten Sie weiterführende Informationen benötigen oder an einer Partnerschaft interessiert sein, können Sie uns gerne kontaktieren oder Ihr Black Friday Angebot einreichen.

HINWEIS

Gerichtliche Auseinandersetzungen kosten viel Geld, Zeit und Nerven. Wir freuen uns daher über jede Form der Unterstützung. Händler können z.B. frühzeitig ihre geplanten Black Friday Aktionen bei uns einreichen oder eines unserer limitierten Werbepakete buchen (Informationen für Händler). Zudem hilft es uns sehr, wenn BlackFriday.de in der Berichterstattung rund um den Black Friday erwähnt und z.B. verlinkt wird. Nutzen Sie hierfür gerne auch unser Werbematerial, das wir allen Partnern und Medienvertretern kostenlos zur Verfügung stellen. Vielen Dank!

UPDATE (14.07.2023)

🎉 Endlich rechtskräftig: Marke Black Friday muss vollständig gelöscht werden! 🎉

Mit Beschluss vom 29. Juni 2023 hat der Bundesgerichtshof die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision der Markeninhaberin zurückgewiesen. Damit ist das Löschungsurteil des Kammergerichts rechtskräftig und die umstrittene Marke „Black Friday“ muss endgültig aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamts gelöscht werden. Weitere Informationen zur Löschung finden Sie hier: https://www.blackfriday.de/endlich-rechtskraeftig-marke-black-friday-muss-vollstaendig-geloescht-werden

UPDATE (08.02.2023)

Es gibt erfreuliche Neuigkeiten von unserer Klage gegen die Markeninhaberin und ihre Lizenznehmerin vor dem Landgericht Düsseldorf. Nachdem das Landgericht die Klage in der ersten Instanz abgewiesen hatte, hat nun das Oberlandesgericht unserer Klage vollumfänglich stattgegeben (Aktenzeichen: l-20 U 143/21). Die Super Union Holdings Ltd. sowie die Black Friday GmbH wurden verurteilt, uns gesamtschuldnerisch allen Schaden zu erstatten, der aus den unerlaubten Handlungen entstanden ist und künftig entstehen wird. Die Revision wurde zugelassen. Als Nächstes wird sich somit der Bundesgerichtshof mit der Angelegenheit befassen.
Mehr Infos zur Klage finden Sie hier: https://www.blackfriday.de/black-friday-de-erwirkt-einstweilige-verfuegung-gegen-black-friday-gmbh-und-super-union-holdings-ltd

UPDATE (17.10.2022)

Die Inhaberin der Marke „Black Friday“ ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Löschung der umstrittenen Wortmarke zu verhindern. Die Marke „Black Friday“ wurde am vergangenen Freitag durch das Kammergericht mit Wirkung ab dem 25. April 2019 für verfallen erklärt. Das Kammergericht Berlin bestätigte damit die Löschung der Marke für alle Waren und Dienstleistungen, die nicht ohnehin bereits durch das Bundespatentgericht gelöscht worden waren. Die Revision ist nicht zugelassen. Damit bleibt der Markeninhaberin nur noch die Einreichung einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH. Mehr dazu hier: https://www.blackfriday.de/berufung-erfolglos-kammergericht-bestaetigt-die-loeschung-der-marke-black-friday

UPDATE (05.05.2022)

Das Amt der Europäischen Union (EUIPO) hat mit Hinweis vom 03.05.2022 eine Markeneintragung für den Begriff „Black Friday“ (https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/018201095) abgelehnt. Vorausgegangen war eine Entscheidung der Beschwerdekammer des EUIPO, bei der festgestellt wurde, dass die Wortfolge „Black Friday“ für keine der einzutragenden Waren und Dienstleistungen unterscheidungskräftig ist (EUIPO: Appeal R0585/2021-1).
Was war passiert?
Die Lizenznehmerin der deutschen Wortmarke „Black Friday“ hatte versucht eine Eintragung des Begriffs „Black Friday“ für unzählige Waren und Dienstleistungen auf europäischer Ebene zu erreichen. BlackFriday.de reichte nach der Anmeldung umgehend eine „Bemerkungen Dritter“ ein und machte das EUIPO auf die Problematik der Eintragung und die Verfahren in Deutschland aufmerksam. Im Februar 2021 lehnte das EIPO die Eintragung ab, woraufhin die Anmelderin Beschwerde gegen die Entscheidung einlegte. Diese Beschwerde wurde nun zurückgewiesen und der Status der EU-Wortmarke „Black Friday“ in „Application refused“ geändert.

UPDATE (16.02.2022)

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die rechtskräftige Teillöschung der Marke „Black Friday“ nun ins Markenregister eingetragen. Unter https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020130575741/DE#verfahrensuebersicht auf Position 29 finden Sie den entsprechenden Eintrag sowie eine Liste der von der Löschung betroffenen Dienstleistungen.

UPDATE (21.07.2021)

Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 28. Februar 2020, wonach die Wortmarke „Black Friday“ für die wesentlichen Dienstleistungen des Bereichs „Werbung“ zu löschen ist, vollumfänglich bestätigt. Der Beschluss des Bundespatentgerichts ist somit rechtskräftig und die Marke wird für die betreffenden Dienstleistungen aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamts gelöscht. Mehr dazu hier: https://www.blackfriday.de/bundesgerichtshof-bestaetigt-loeschung-der-marke-black-friday-fuer-werbedienstleistungen

UPDATE (21.04.2021)

Aufgrund einer Klage von BlackFriday.de hat das Landgericht Berlin die Marke „Black Friday“ (Registernummer: 302013057574) mit Urteil vom 15. April 2021 (Az. 52 O 320/19) für mehr als 900 Waren und Dienstleistungen für verfallen erklärt. Sobald das Urteil rechtskräftig ist muss die Marke deshalb aus dem Markenregister gelöscht werden. Gegen das Urteil kann durch die Markeninhaberin noch Berufung zum Kammergericht Berlin eingelegt werden. Mehr dazu hier: https://www.blackfriday.de/urteil-zur-marke-black-friday-klage-von-blackfridayde-vor-dem-landgericht-berlin-erfolgreich

UPDATE (25.02.2020)

Das Bundespatentgericht hat entschieden, dass die umstrittene Wortmarke „Black Friday“ für einige wesentliche Dienstleistungen des Bereichs „Werbung“ gelöscht werden muss. Mehr zur Entscheidung finden Sie hier: https://www.blackfriday.de/bundespatentgericht-bestaetigt-loeschung-der-marke-black-friday-fuer-werbedienstleistungen

Da es in der Vergangenheit schon häufig zu Verwechslungen gekommen ist, möchten wir zunächst ausdrücklich betonen, dass wir in keiner Verbindung zu der beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Wortmarke „Black Friday“ (3020130575741) stehen. Vielmehr mussten wir uns in der Vergangenheit selbst gegen diverse unberechtigte Schutzrechtsverwarnungen zur Wehr setzen und kämpfen seit Jahren für die Löschung der zweifelhaften Marke.

Löschung der Marke Black Friday

Am 28. März 2018 hat das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) endlich die von BlackFriday.de und zahlreichen anderen Antragsstellern beantragte Löschung der Marke „Black Friday“ beschlossen (mehr dazu).

Das DPMA hat unsere Rechtsauffassung, dass der Begriff „Black Friday“ nicht als Marke geschützt werden kann, bestätigt. Nach Auffassung des DPMA hätte die Marke niemals eingetragen werden dürfen, da der Begriff „Black Friday“ lediglich als Hinweis auf einmal im Jahr Ende November stattfindende Rabatt- oder Angebotsaktionen von insbesondere Online-Shops wahrgenommen werde. Der Bezeichnung „Black Friday“ fehlt somit nach Ansicht des Markenamtes jegliche Unterscheidungskraft.

Löschung noch nicht rechtskräftig

Da die Markeninhaberin fristgerecht Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt hat, ist die Löschung noch nicht rechtskräftig und die Marke steht weiterhin in Kraft. Über die endgültige Löschung wird nun in der nächsten Instanz vor dem Bundespatentgericht verhandelt.

UPDATE (20.02.2019)

Das Bundespatentamt hat mittlerweile eine mündliche Verhandlung anberaumt und Terminsladungen an alle Verfahrensbeteiligten versendet. Die mündliche Verhandlung im Verfahren „30 2013 057 574 – S 33117 Lösch“ wird am 26. September 2019 um 11:00 Uhr vor dem Bundespatentgericht in München stattfinden (Aktenzeichen: 30 W (pat) 26/18).

UPDATE (30.09.2019)

In der letzten Woche fand vor dem Bundespatentgericht in München die mündliche Verhandlung zur Löschung der Wortmarke Black Friday statt. Für BlackFriday.de haben wir positive Nachrichten zu vermelden. Nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts muss die Marke Black Friday für Werbedienstleistungen gelöscht werden. Da unser Portal bereits seit 2012 und damit vor der Anmeldung der Wortmarke am Markt aktiv war, bestünde ein Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) des Begriffs Black Friday für Werbedienstleistungen. Wir sind deshalb zuversichtlich, dass das Bundespatentgericht die Löschung der Marke Black Friday für die für uns relevanten Dienstleistungen der Klasse 35 bestätigen wird. Welche konkreten Dienstleistungen tatsächlich von der Löschung erfasst sein werden, bleibt abzuwarten. Das Urteil wird den Prozessbeteiligten in den nächsten Wochen postalisch zugestellt.

Einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf

Unabhängig vom Markenlöschungsverfahren beim Patent- und Markenamt sind wir im Oktober 2017 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor der Markenstreitkammer des Landgerichts Düsseldorf gegen die österreichische Black Friday GmbH und die chinesische Super Union Holdings Ltd. vorgegangen.

Ausführliche Infos zu den Hintergründen der einstweiligen Verfügung finden Sie hier: https://www.blackfriday.de/black-friday-de-erwirkt-einstweilige-verfuegung-gegen-black-friday-gmbh-und-super-union-holdings-ltd

In der einstweiligen Verfügung hat das Landgericht Düsseldorf deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es die Teilnahme auf unserer Plattform zum Black Friday als markenrechtlich zulässig beurteilt. Im Einzelnen sei

  • das Einstellen von Verkaufsangeboten durch unsere Kunden auf unserer Plattform www.black-friday.de keine Markenverletzung,
  • die Verwendung der Bezeichnung „Black Friday“ in der Werbung unserer Kunden keine Markenverletzung und
  • das Setzen von Hyperlinks auf unsere Plattform keine Markenverletzung.

Das Landgericht Düsseldorf hat den beiden Firmen gegenteilige Behauptungen untersagt.
Die einstweilige Verfügung ist im Vorfeld des Black Friday 2017 aufgrund besonderer Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung ergangen und kann mit dem Widerspruch angegriffen werden.
Die einstweilige Verfügung ist in Kraft, entfaltet ihre rechtliche Wirkung und muss beachtet werden. Sollten die mit der einstweiligen Verfügung untersagten Behauptungen von der Black Friday GmbH oder der Super Union Holdings Ltd. gegenüber unseren Kunden bzw. Dritten, die auf unsere Website verlinken zum nächsten Black Friday wiederholt werden, würde dies einen Verstoß gegen ein gerichtliches Verbot bedeuten.

Zur Begründung führt das Landgericht Düsseldorf aus, dass die aufgelisteten Verwendungen des Begriffs „Black Friday“ rein beschreibend erfolgten und sie daher nach Ansicht des Gerichts nicht geeignet seien, auf die Herkunft von Waren oder Dienstleistungen hinzuweisen (§ 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) oder zur Unterscheidbarkeit der Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren und Dienstleistungen eines anderen Unternehmens beizutragen (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) (siehe: Begründung der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Düsseldorf).

UPDATE (06.09.2021)

Am 20. Februar 2018 haben wir beim Landgericht Düsseldorf Hauptsacheklage gegen die Black Friday GmbH und die Super Union Holdings Ltd. eingereicht. Nachdem sich das Verfahren über mehrere Jahre hinzog und Termine zur mündlichen Verhandlung immer wieder verschoben wurden, hat das Landgericht unsere Klage am 25.08.2021 abgewiesen (Aktenzeichen: 2a O 51/18). Wir können die Entscheidung weder nachvollziehen, noch können wir sie akzeptieren. Daher haben wir umgehend Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt.

UPDATE (08.02.2023)

Mit Urteil vom 19.01.2023 hat das Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts abgeändert und unserer Klage vollumfänglich stattgegeben (Aktenzeichen: l-20 U 143/21).
Die Beklagten wurden verurteilt, uns gesamtschuldnerisch allen Schaden zu erstatten, der aus den unerlaubten Handlungen entstanden ist und künftig entstehen wird.
Die Revision wurde zugelassen. Als Nächstes wird sich somit der Bundesgerichtshof mit der Angelegenheit befassen.

Facebook Fanseite und Google Ads

Nachdem das DPMA die Löschung der Marke „Black Friday“ beschlossen hatte, wurde im April 2018, nach fast 2-jähriger Sperrung, endlich unsere Facebook-Seite wiederhergestellt. Diese war im Oktober 2016 unverständlicherweise von Facebook gelöscht worden, nachdem die Inhaberin der Marke „Black Friday“, aufgrund einer angeblichen Markenrechtsverletzung, einen Antrag auf Löschung gestellt hatte.

Des Weiteren entfernte Google im Oktober 2018 eine Einschränkung bei „Google Ads“, die es Werbetreibenden automatisch untersagt hatte, den Begriff „Black Friday“ ohne explizite Freigabe der Markeninhaberin in ihren Google Suchanzeigen zu verwenden. Bei einer rein beschreibenden und nicht markenmäßigen Verwendung des Begriffs „Black Friday“, was im Zweifel vor der Anzeigenschaltung mit einem auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt abgestimmt werden sollte, müsste es somit nun wieder für alle Werbetreibenden möglich sein, den Begriff zum Black Friday bei Google Ads zu verwenden, ohne dass solche Werbeanzeigen durch Google automatisch abgelehnt werden.

Presseberichte zum Thema: