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Bundesgerichtshof bestätigt Löschung der Marke „Black Friday“ für Werbedienstleistungen

News | 21. Juli 2021

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Black Friday Marke BGH Beschluss

HINWEIS

Wenn Sie uns bei der Löschung Marke „Black Friday“ unterstützen möchten, können Sie dies am besten, indem Sie BlackFriday.de in Ihrer Berichterstattung erwähnen und unser Portal auf Ihrer Webseite verlinken. Nutzen Sie hierfür gerne unser Werbematerial, dass wir allen Partnern und Interessierten kostenlos zur Verfügung stellen. Vielen Dank!

UPDATE (16.02.2022)

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die rechtskräftige Teillöschung der Marke „Black Friday“ nun ins Markenregister eingetragen. Unter https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020130575741/DE#verfahrensuebersicht auf Position 29 finden Sie den entsprechenden Eintrag sowie eine Liste der von der Löschung betroffenen Dienstleistungen.

Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 28. Februar 2020, wonach die Wortmarke „Black Friday“ für die wesentlichen Dienstleistungen des Bereichs „Werbung“ zu löschen ist, vollumfänglich bestätigt. Der Beschluss des Bundespatentgerichts ist somit rechtskräftig und die Marke wird für die betreffenden Dienstleistungen aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamts gelöscht.

Für die Entscheidung des Bundespatentgerichts war unter anderem maßgeblich, dass unser Portal BlackFriday.de schon vor der Markenanmeldung auf dem deutschen Markt aktiv war und bereits im Jahr 2012 viele Rabattaktionen von Elektronikhändlern aus Deutschland bündelte (Hier eine Übersicht: Archiv 2012). Dies begründe ein Freihaltebedürfnis des Begriffs „Black Friday“ für damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen.

Gegen die Entscheidung des Bundespatentgerichts hatte die Markeninhaberin Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt und wollte so die Löschung der Marke für die betreffenden Dienstleistungen verhindern. Mit Beschluss vom 27. Mai 2021 (BGH, I ZB 21/20) wies der Bundesgerichtshof die Rechtsbeschwerde nun kostenpflichtig zurück und bestätigte die Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG, 30 W (pat) 26/18). Diese Entscheidung ist rechtskräftig und kann nicht weiter angefochten werden.

Unter anderem wird die Marke für die Dienstleistungen „Marketing“, „Organisation und Durchführung von Werbeveranstaltungen“, „Planung von Werbemaßnahmen“, „Verbreitung von Werbeanzeigen“ und „Werbung im Internet für Dritte“ sowie eine Vielzahl weiterer im Zusammenhang mit Werbung stehender Dienstleistungen jetzt endgültig aus dem Markenregister gelöscht.

Ursprünglich gingen insgesamt 15 Parteien gegen die Wortmarke Black Friday vor und beantragten die Löschung aufgrund absoluter Schutzhindernisse (§ 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 und/oder 3 MarkenG). Am Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BGH beteiligten sich nur noch die Internetportale BlackFriday.de und mydealz

Löschung der verbleibenden Waren und Dienstleistungen wegen Verfalls

In einem weiteren Verfahren gehen wir derzeit gegen die Waren und Dienstleistungen vor, die nicht von dem Beschluss des Bundespatentgerichts erfasst wurden. Erst kürzlich hatte das Landgericht Berlin mit Urteil vom 15. April 2021 (LG Berlin, 52 O 320/19) die Marke „Black Friday“ für mehr als 900 Waren und Dienstleistungen für verfallen erklärt. Nach Auffassung des Gerichts wurde die Marke für keine der mit der Klage angegriffenen Waren und Dienstleistungen rechtserhaltend benutzt. Aktuell wird die Entscheidung im Berufungsverfahren vom Kammergericht Berlin überprüft (Mehr dazu).

Simon Gall
(Gründer BlackFriday.de)