Das Bundespatentgericht hat entschieden, dass die umstrittene Wortmarke „Black Friday“ für einige wesentliche Dienstleistungen des Bereichs „Werbung“ gelöscht werden muss. Für die Entscheidung des Bundespatentgerichts war unter anderem maßgeblich, dass unser Portal BlackFriday.de schon vor der Markenanmeldung auf dem deutschen Markt aktiv war und bereits im Jahr 2012 viele Rabattaktionen von Elektronikhändlern aus Deutschland bündelte.
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