Das Landgericht Düsseldorf hat auf Antrag von Black-Friday.de eine einstweilige Verfügung gegen die Black Friday GmbH sowie die Super Union Holdings Ltd. erlassen, mit der es den genannten Unternehmen untersagt wird, gegenüber Kunden von Black-Friday.de schriftlich und/oder mündlich zu behaupten, a) die Verwendung der Bezeichnung „Black Friday“ in ihrer Werbung und/oder b) das Einstellen von Verkaufsangeboten auf der Website www.black-friday.de, würde eine Verletzung der deutschen Wortmarke „Black Friday“ darstellen.
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